TSE Aktuell / Registrierung beim Finanzamt
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Kassen-Meldepflicht ab 01.01.2025: So wird’s einfach mit SDS Neo!
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für alle Betreiber von Kassensystemen in Deutschland: Die Kassen müssen beim Finanzamt registriert werden. Die Frist läuft bis zum 31. Juli 2025 - aber keine Panik – der Steuerpflichtige, also der Geschäftsinhaber, ist zwar verantwortlich, aber mit der richtigen Lösung ist der Aufwand minimal.
Mit SDS Neo ist die Kassen-Meldepflicht ein Kinderspiel
Die SDS Neo-Software macht die Kassen-Meldepflicht super einfach. Kein lästiges Sammeln von Daten mehr! Die benötigte XML-Meldedatei wird direkt an der Kasse erstellt – und das Beste: Die TSE- und Kassen-Daten müssen nicht von Hand zusammengetragen werden, sondern werden von der SDS Neo automatisch bereit gestellt. Der Geschäftsbetreiber kann die Datei entweder selbst in „Elster Online“ hochladen oder sie bequem an sein Steuerbüro weitergeben. So wird der gesamte Prozess schnell, sicher und ohne Fehler abgewickelt. Eine deutliche Entlastung für Sie und Ihr Steuerbüro.
Anleitung für Geschäftsinhaber
Warum Steuerbüros sich freuen werden
SDS Neo erleichtert nicht nur den Geschäftsbetreibern das Leben, sondern auch den Steuerbüros! Die Steuerberater müssen sich nicht mehr mit der mühsamen Datensammlung beschäftigen. Sie bekommen einfach die XML-Datei und können sie direkt einlesen – ein echter Zeitsparer! So bleibt mehr Zeit für die wichtigen Aufgaben, und die Registrierung beim Finanzamt erfolgt ohne Aufwand und fristgerecht.
Welche Kassen sind betroffen?
Ganz klar: Alle elektronischen Kassensysteme müssen registriert werden – egal, ob sie täglich genutzt werden oder nur für temporäre Events. Das bedeutet, nicht nur die klassischen Laden-Kassen, sondern auch Markt-Kassen oder temporäre Leih-Kassen für Messen und Events müssen mitmachen.
Und wie läuft die Meldung ab?
Wichtig zu wissen: Die Anmeldung beim Finanzamt muss zwingend in elektronischer Form (XML) erfolgen. Papier, E-Mail oder PDF? Fehlanzeige! Aber keine Sorge – mit SDS Neo läuft alles digital und problemlos ab.
Fazit: Es wird leichter!
Die Kassen-Meldepflicht kommt – aber keine Sorge, mit SDS Neo wird’s richtig einfach!
Die XML-Meldedatei wird direkt an der Kasse erstellt und kann bequem vom Geschäftsbetreiber selbst oder vom Steuerbüro übermittelt werden.
Weniger Aufwand, weniger Fehler, mehr Zeit für das Wesentliche! Wenn Sie die SDS Neo einsetzen, sind Sie bestens vorbereitet und können der Frist entspannt entgegensehen.
Überzeugen Sie sich selbst: Testen Sie SDS Neo jetzt kostenlos!
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Wer SDS Neo noch nicht nutzt, kann die Software hier herunterladen und sich von der einfachen Handhabung sowie der hohen Effizienz selbst überzeugen. Die TSE Kasse SDS Neo steht Ihnen für einen kostenlosen Test zur Verfügung.
Unsere Kassensoftware kann direkt mit dem TSE Stick bestellt werden. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Funktionen:
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Unterstützung Belegausgabepflicht (seit 01.01.2019)
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Unterstützung TSE-Pflicht (seit 01.04.2021)
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Unterstützung Kassen-Meldepflicht (ab 01.01.2025)
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Unterstützung der Finanzamtsschnittstelle DSFinV-K 2.0
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Druck von Belegen nach TSE-Standard
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Zentrale Steuerung von Artikeln, Preisen, Kunden, Gutscheinen
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Ausfallsicher durch lokale Datenbank (kein Internet zum Betrieb nötig)
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Zahlungsarten: Bar, EC-Karten, Gutscheine, Rechnung, PayPal, Google Pay, Apple Pay, Kreditkarten (Visa, Master, Maestro, etc.)
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Integrierte ZVT-Schnittstelle für die Direktanbindung von EC-Geräten (kein manuelles Eintippen des Zahlbetrages mehr nötig)
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Warenwirtschaft, Bestellwesen
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Einfacher Datenimport- & Export
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CRM/Kundenverwaltung, Personalverwaltung
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Auftragsverwaltung mit Rechnung, Lieferschein, Angebot und Mahnwesen
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Inventur, DATEV-Integration, Netzwerkfähig, Touchscreen-fähig, Filialfähig
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Flexibles Berichtswesen mit Umsatz-Auswertungen, Berichten und Statistiken
Testen Sie SDS Neo kostenlos und entdecken Sie, wie einfach und effizient Kassensysteme sein können!

Zertifizierung der Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) durch das BSI
In Deutschland werden die Zertifikate für Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgestellt.
Unser Zertifikat ist unter der Nummer BSI-DSZ-CC-1121-2019 direkt beim BSI einsehbar und kann mit Klick auf das Bild des Zertifikates heruntergeladen werden:
Damit gewährleisten wir die höchste Sicherheit und Compliance für Ihre Kasse.
Wer ist von der KassenSichV betroffen?
Die KassenSichV betrifft alle elektronischen Aufzeichnungssysteme. Dazu zählen Registrierkassen, PC-Kassen, Touchkassen, elektronische Kassenbücher und jedes andere elektronische System, das Bargeld eingenommen oder verbucht. Unabhängig vom Umsatz, der Höhe der Steuerabgaben oder der Frage, ob Umsatzsteuer abgeführt wird, müssen auch Kleinunternehmer und öffentliche Einrichtungen wie Museen die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) einführen. Das Kassengesetz gilt branchenübergreifend – vom Handel über Dienstleister wie Kosmetikstudios, Friseure und Bäcker bis hin zu Handwerkern und der Gastronomie.
FAZIT
Überall dort, wo Bareinnahmen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst werden, muss eine TSE angeschlossen werden.
Muss ich online kassieren?
Nicht zwingend. Es gibt zwei Arten von TSE: eine Cloud-basierte TSE (TSE Cloud) und eine hardwarebasierte TSE, die direkt an die Kasse angeschlossen wird, zum Beispiel als USB-Stick. Wenn eine Kasse an eine TSE Cloud angeschlossen wird, muss diese zwingend online arbeiten. Die Kosten für Cloud-Lösungen hängen vom voraussichtlichen „Fiskalisierungsvolumen“ der Kasse ab, also von der erwarteten Anzahl an Signaturen. Beim Kassieren werden alle TSE-relevanten Daten zur Fiskalisierung über das Internet an einen Dienst übermittelt, dort gespeichert und wieder an die Kasse zurückgesendet. Dies kann die Kassenvorgänge je nach Internetgeschwindigkeit verlangsamen, und bei einem Internet-Ausfall ist die Cloud nicht mehr erreichbar.
TIPP Um unseren Kunden die hohen Kosten einer TSE Cloud zu ersparen und gleichzeitig sicherzustellen, dass auch weiterhin offline kassiert werden kann, haben wir uns im Interesse unserer Kunden für eine hardwarebasierte TSE-Lösung entschieden.
TSE Aktuell / Registrierung beim Finanzamt Ausdruck für Steuerberater TIPP Wie funktioniert die TSE eigentlich Muss ich Online kassieren Technische Sicherheitseinrichtung kaufen Kassen-Check 2020 / 2021 TSE Preise Nichtbeanstandungsregelung 31.03.21 Falle Bonpflicht Wer bekommt die Ausnahmeregelung bis 2022 Was steht im Kassengesetz
Anwendungs- & Preisvorteil der TSE Hardware
Aufgrund der Vorteile einer hardwarebasierten TSE Lösung ist unsere Entscheidung für die Hardware und gegen die Cloud gefallen.Die zum Einsatz kommende TSE Hardware ist vom BSI zertifiziert unter der Zertifizierungsnummer: BSI-DSZ-CC-1121-2019
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Bei unserer TSE Hardware kann das Format einfach gewechselt werden, je nachdem was Ihre Kasse unterstützt kann ein USB Stick oder eine SD Karte zum Einsatz kommen - ausgeliefert wird ein USB-Stick der eine Micro SD-Karte enthält.
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Ihre Daten bleiben bei Ihnen, es werden keine Daten an externe Cloud Betreiber weiter gegeben.
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Die TSE zieht mit um falls die Kasse an einem anderen Standort eingesetzt wird oder die Kasse ausgetauscht werden muss.
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Zukunftssicher: Unsere TSE Hardware ist mit allen Geräten kompatibel, ganz egal ob Sie nun einen PC, ein Notebook oder Tablet einsetzen.
Vor- und Nachteile der beiden TSE Varianten | Cloud-TSE | Hardware-TSE |
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Ich muss eine TSE einsetzen | ![]() |
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Ich muss Online kassieren | ![]() |
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Ich brauche schnelles Internet | ![]() |
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Ich habe jährliche Kosten | ![]() |
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Meine Daten liegen bei mir | ![]() |
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Ich bin an einen Vertrag gebunden | ![]() |
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Was macht die TSE eigentlich
Jede Kassen-Transaktion wird live an die TSE gesendet, dort mit einem Sicherheitsschlüssel versehen, archiviert und zurück an die Kasse gesendet.Dabei spricht man auch vom Signieren der Fiskal-Transaktionen. Durch die starke Verschlüsselung können die Vorgänge nicht mehr nachträglich verändert werden.
TSE Beispiele und Stepp By Stepp Ablauf der Fiskalisierung sehen Sie hier:
zum ganzen Artikel
Was bedeutet die Belegausgabe-Pflicht
Die Belegausgabe ist seit 01.01.2020 nun auch in Deutschland Pflicht. Der Beleg muss bei jedem Kassenvorgang ausgegeben werden, die Belegausgabepflicht betrifft alle Läden - auch Bäckereien, Friseure und Kioske etc.Den gedruckten Kassenbon müssen Kunden jedoch nicht mitnehmen, falls kein Bon gedruckt wird muss eine elektronische Übergabemöglichkeit des Bons an den Kunden vorhanden sein.
Welche Ausnahmeregelungen gelten und ob bei Nichteinhaltung Strafen drohen erfahren Sie hier:
zum ganzen Artikel
Was ist eine Kassennachschau
Bereits seit dem 01.01.2018 können Mitarbeiter des Finanzamtes unangekündigte Kassennachschauen direkt im Geschäft durchführen.Welche Rechte Sie haben und wie Sie eine Kassennachschau gut überstehen erfahren Sie hier:
Was bedeutet DSFinV-K 2.0
Bei Betriebsprüfungen werden Kassensysteme vom Finanzamt nur noch mit diesem Standard geprüft, d.h. die Kasse muss alle geforderten Daten im DSFinV-K-Format für den Betriebsprüfer bereit stellen.
Die DSFinV-K 2.0 umfasst die Beschreibung der Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen.
Diese Schnittstelle soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.
TIPP Unsere Kassensysteme sind vollständig Finanzamt-konform und werden über kostenfreie Updates an die jeweils geltenden aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Vom FA bereit gestellte Dokumente zum Thema:
BMF - Bundesministerium der Finanzen:Anwendungserlass zu § 146a AO / KassenSichV
BZSt - Bundeszentralamt für Steuern
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme DSFinV-K 2.0
BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:
Technische Richtlinie BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme
