TSE Aktuell / Registrierung beim Finanzamt

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Kassen Meldeplicht beim Finanzamt ab 01.01.2025

Nun ist sie also tatsächlich da, die Meldepflicht für Kassensysteme in Deutschland. Wie bei anderen gesetzlichen Vorgaben auch, ist letztendlich der Steuerpflichtige allein - sprich der Ladenbetreiber - verantwortlich für die fristgerechte Registrierung der Kassensysteme beim Finanzamt. Als kleine Atempauese stellt es das BMF (Bundesministerium der Finanzen) dem Steuerpflichtigen frei, diese Aufgabe an sein Steuerbüro zu übertragen, was durchaus Sinn macht - wissen die Steuerbüros doch am besten wann welche Daten wohin gemeldet werden müssen.

Angesichts der Tatsache, dass jede Kasse einzeln (mit allen relevanten Informationen) registriert werden muss - wie Betriebsstätte der Kasse, TSE Art, TSE Zertifikat, Seriennummer der Kasse, Datum der TSE Anschaffung etc.bleibt abzuwarten ob die Steuerbüros dem zu erwartenenden Ansturm gerecht werden können.

Anlässlich dieser neuen Hürde stellen wir an dieser Stelle Informationen zur Kassensystem Registrierung beim Finanzamt zur Verfügung.

Wann tritt das Gesetz zur Kassen Meldepflicht beim Finanzamt in Kraft:  Das Gesetz zur Registrierung elektronischer Kassensysteme tritt ab 01.01.2025 in Kraft.

Welche Kassen müssen beim Finanzamt gemneldet werden: Die Meldepflicht für Kassensysteme betrifft ALLE elektronischen Kassensysteme, unabhängig davon ob sie permanent oder nur sporadisch im Einsatz sind. Neben stationären Laden-Kassen sind also auch Markt-Kassen und sogar temporäre Leih-Kassen für Messen und Events von der Kassen Meldepflicht betroffen.

Wie muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden: Die Meldung elektronischer Kasssensysteme beim Finanzamt muss zwingend im vorgegebnenen elektronischen Format erfolgen. Kassen Meldungen per Ausdruck, E-Mail oder PDF etc.sind nicht möglich.

TIPP  Mit der SDS Kassensoftware Neo können die Datei Kassen-Meldedatei direkt über das Kassenprogramm erzeugen.

Welche Angaben muss die Kassen-Meldedatei enthalten:

  1. Angaben zum Nutzer:
    1. Natuerliche Person:
      • IdNr
      • Anrede
      • Name
      • Vorname
      • Titel
      • Geburtsdatum
    2. Adresse:
      • Strasse
      • Hausnummer
      • Hausnummernzusatz
      • Anschriftenzusatz
      • Postleitzahl
      • Ort
  2. Angaben zum Datenuebermittler:
    1. NatuerlichePerson:
      • Anrede
      • Name
      • Vorname
      • Titel
      • Geburtsdatum
    2. Adresse:
      • Strasse
      • Hausnummer
      • Hausnummernzusatz
      • Anschriftenzusatz
      • Postleitzahl
      • Ort
  3. Angaben zur Betriebsstaette:
    1. Anzahl Aufzeichnungssysteme (in der Betriebsstätte)
    2. Adresse:
      • Strasse
      • Hausnummer
      • Postleitzahl
      • Ort
  4. Angaben zum Aufzeichnungssystem:
    • Art
    • Software
    • Seriennummer AS
    • Hersteller
    • Modell                        
    • Seriennummer TSE
    • Inbetriebnahme TSE
    • Ablaufdatum TSE
    • BSIID
    • Anschaffung AS
    • Inbetriebnahme AS


Ausdruck für mein Steuerbüro

Download

Die TSE Kasse SDS Neo steht zum kostenlosen Test zur Verfügung: Download TSE Kasse 

In Deutschland werden die Zertifikate für Technische Sicherheitseinrichtungen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgestellt.

Eine Liste mit allen in Deutschland zertifizierten TSEs findet sich beim BSI unter:

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/Produktzertifizierung/ZertifizierungnachCC/ZertifizierteProdukte/Fiskalisierung/Fiskalisierung_node.html

Unser Zertifikat kann direkt beim BSI eingesehen werden: BSI-DSZ-CC-1121-2019 oder nachfolgend auch herunter geladen werden:


Bild Zur TSE Zertifizierung www.sds-kassensysteme.de

 

TSE Preise

Unsere Kassensoftware kann direkt mit TSE Stick geordert werden, hier ein kurzer Funktionsauszug:
 
  • Unterstützung Belegausgabepflicht 01.01.2019
  • Druck von Belegen nach TSE-Standard
  • Vorbereitet für den Anschluss der TSE-Hardware
  • Unterstützung der Finanzamtsschnittstelle DSFinV-K 2.0
  • Zentrale Steuerung von Artikeln, Preisen, Kunden, Gutscheinen
  • Ausfallsicher duch lokale Datenbank (kein Internet zum Betrieb nötig)
  • Bar- und EC-Zahlung, Gutscheine, Zahlung auf Rechnung, PayPal und Kreditkarten wie Visa, Master, Maestro etc.
  • Integrierte ZVT-Schnittstelle zu Direktanbindung von EC-Geräten (kein Eintippen des Zahlbetrages mehr nötig)
  • Warenwirtschaft, Bestellwesen, Leichter Daten Import- & Export
  • CRM / Kundenverwaltung, Personalverwaltung
  • Auftragsverwaltung mit Rechnung, Lieferschein, Angebot, Mahnwesen
  • Inventur, DATEV
  • Netzwerkfähig, Touchfähig, Filialfähig
  • Zentrale Umsatz-Auswertungen, Berichte & Statistiken

Bild Kassensoftware 2020 mit TSE kaufen    
 

Wen betrifft das Kassengesetz "KassenSichV"? 

Von der KassenSichV betroffen sind alle elektronischen Aufzeichnungssysteme. Darunter fallen Registrierkassen, PC-Kassen, Touchkassen, elektronische Kassenbücher sowie jedes andere elektronische Aufzeichnungssystem mit dem Bargeld eingenommen bzw. verbucht wird.

Es spielt keine Rolle welcher Umsatz erwirtschaftet wird und ob überhaupt Umsatzsteuer abgeführt wird, auch Kleinunternehmer und öffentliche Bereiche wie Museen müssen die TSE einführen.

Das Kassen Gesetz gilt für alle Branchen, für den Handel ebenso wie für Dienstleister, Kosmetik- und Nagel-Studios, Friseure, Bäcker, Fleischer, Döner, Imbiss, Gastronomie, Handwerk und alle anderen.

FAZIT Überall wo Bareinnahmen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst werden muss eine TSE angeschlossen werden.

Muss ich online kassieren?

Nicht unbedingt - denn es gibt zwei TSE Arten, eine TSE kann entweder im Internet liegen (TSE Cloud) oder als Hardware an die Kasse angeschlossen werden, z.B. als USB-Stick der die TSE enthält.

Um unseren Kunden den Weg in die Cloud zu ersparen haben wir uns für eine Hardware-basierte TSE Lösung entschieden.

Welche TSE zum Einsatz kommt entscheidet der Kassensoftware Hersteller - denn er muss seine Kassensoftware 2020 zwangsläufig mit (irgend) einer in Deutschland zugelassenen TSE "verheiraten".

Die TSE Herstellung wiederum obliegt Firmen deren Tagesgeschäft Verschlüsselung ist.

Viele Kassensoftware Hersteller haben auf Cloud-Lösungen gesetzt, von denen derzeit noch keine zertifiziert ist.

ACHTUNG  Eine Kasse die an eine TSE Cloud angebunden wird kann nur noch Online kassieren.

Die Cloud-Kosten werden nach der Höhe des zu erwarteten "Fiskalisierungsvolumens" der Kasse berechnet.

Vereinfacht gesagt zahlt der Ladenbetreiber bei TSE Clouds nach der voraussichtlichen Anzahl an Signaturen je Kasse.

Beim Kassieren werden dann alle TSE-relevanten Daten zur Fiskalisierung über das Internet an einen Dienst übermittelt, gespeichert und wieder zurück an die Kasse übertragen.

Je nach Internetverbindung kann das zu deutlich verlangsamten Kassenvorgängen führen und im Fall eines Total-Ausfalls des Internets ist die Cloud nicht mehr erreichbar.

Die Frage welche TSE und damit Kassensoftware im Laden zum Einsatz kommt sollte hinsichtlich der Kosten pro Jahr und pro Kasse sowie der vorhandenen Internetgeschwindigkeit geprüft werden.

Anwendungs- & Preisvorteil der TSE Hardware

Aufgrund der Vorteile einer hardwarebasierten TSE Lösung ist unsere Entscheidung für die Hardware und gegen die Cloud gefallen.

Die zum Einsatz kommende TSE Hardware ist vom BSI zertifiziert unter der Zertifizierungsnummer: BSI-DSZ-CC-1121-2019
   
  1. Bei unserer TSE Hardware kann das Format einfach gewechselt werden, je nachdem was Ihre Kasse unterstützt kann ein USB Stick oder eine SD Karte zum Einsatz kommen - ausgeliefert wird ein USB-Stick der eine Micro SD-Karte enthält.
  2. Ihre Daten bleiben bei Ihnen, es werden keine Daten an externe Cloud Betreiber weiter gegeben.
  3. Die TSE zieht mit um falls die Kasse an einem anderen Standort eingesetzt wird oder die Kasse ausgetauscht werden muss.
  4. Zukunftssicher: Unsere TSE Hardware ist mit allen Geräten kompatibel, ganz egal ob Sie nun einen PC, ein Notebook oder Tablet einsetzen.
 
Vor- und Nachteile der beiden TSE Varianten Cloud-TSE Hardware-TSE
Ich muss eine TSE einsetzen ja ja
Ich muss Online kassieren ja nein
Ich brauche schnelles Internet ja nein
Ich habe jährliche Kosten ja nein
Meine Daten liegen bei mir nein ja
Ich bin an einen Vertrag gebunden ja nein

Was macht die TSE eigentlich

Jede Kassen-Transaktion wird live an die TSE gesendet, dort mit einem Sicherheitsschlüssel versehen, archiviert und zurück an die Kasse gesendet.

Dabei spricht man auch vom Signieren der Fiskal-Transaktionen. Durch die starke Verschlüsselung können die Vorgänge nicht mehr nachträglich verändert werden.

TSE Beispiele und Stepp By Stepp Ablauf der Fiskalisierung sehen Sie hier:

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Belegausgabe-Pflicht

Die Belegausgabe ist seit 01.01.2020 auch in Deutschland Pflicht.

Der Beleg muss bei jedem Kassenvorgang ausgegeben werden, die Belegausgabepflicht betrifft alle Läden - auch Bäckereien, Friseure und Kioske etc.

Den gedruckten Kassenbon müssen Kunden jedoch nicht mitnehmen.

Falls kein Bon gedruckt wird muss eine elektronische Übergabemöglichkeit des Bons an den Kunden vorhanden sein.

Welche Ausnahmeregelungen gelten und ob bei Nichteinhaltung Strafen drohen erfahren Sie hier:

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Kassennachschau

Bereits seit dem 01.01.2018 können Mitarbeiter des Finanzamtes unangekündigte Kassennachschauen direkt im Geschäft durchführen.

Welche Rechte Sie haben und wie Sie eine Kassennachschau gut überstehen erfahren Sie hier:
 
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DSFinV-K 2.0

Die "DSFinV-K 2.0" ist die neue digitale Schnittstelle der Finanzämter für Kassensysteme in Deutschland.

Alle Kassensysteme Deutschlands werden nun nach diesem neuen Standard geprüft, d.h. die Kasse muss alle geforderten Daten im DSFinV-K-Format für den Betriebsprüfer bereit stellen.

Die DSFinV-K 2.0 umfasst die Beschreibung der Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen.

Diese Schnittstelle soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.

TIPP  Unsere Kassensysteme sind vollständig Finanzamt-konform und werden über kostenfreie Updates an die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
 
 

Dokumente zum Kassengesetz 2020

BMF - Bundesministerium der Finanzen:
Anwendungserlass zu § 146a AO / KassenSichV

BZSt - Bundeszentralamt für Steuern 
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme DSFinV-K 2.0

BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: 
Technische Richtlinie BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme