TSE in Deutschland ab April 2021

Die Abkürzung "TSE" steht für Technische Sicherheitseinrichtung. Das Finanzamt spricht dabei von einem sogenannten Manipulationsschutz für Kassen.

Als TSE Hardware kommt an der Kasse meist ein USB-Stick zum Einsatz, der eine Micro SD-Karte - das sogenannte TSE Modul - enthält.

Wichtig zu wissen ist, dass nur TSEs eingesetzt werden dürfen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sind.

Die von uns eingesetzte TSE hat das BSI Zertifikat als allererste TSE überhaupt am 19.12.2019 erhalten: BSI-DSZ-CC-1121-2019

Wie viele TSEs derzeit in Deutschland zertifiziert sind kann beim BSI eingesehen werden unter: BSI Fiskalisierung

FAZIT  Nur ein zertifizierter Stick bietet die erforderliche Sicherheit.


 

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Müssen alle Kassen nachgerüstet werden?

Das neue Kassengesetz "KassenSichV" verpflichtet alle Händler und Gastronomen Deutschlands ihre Kassen ab 30.09.2020 mit einer TSE auszurüsten.

Von der Kassen-Sicherungs-Verordnung sind alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Barverkauf betroffen.

Ein elektronisches Aufzeichnungssystem kann z.B. eine Registrierkasse, eine PC-Kasse, eine Touchkasse oder auch ein elektronisches Kassenbuch sein.

Es spielt keine Rolle, welcher Umsatz erwirtschaftet wird, auch Kleinunternehmer und öffentliche Bereiche wie Museen unterliegen der TSE Pflicht.

Die KassenSichV betrifft alleBranchen, den Handel ebenso wie Dienstleister, Kosmetik- und Nagelstudios, Friseure, Bäcker, Fleischer, Döner, Imbiss, Gastronomie, Handwerk und alle anderen Bereiche.

FAZIT  Überall wo Kundenverkehr stattfindet muss eine TSE an das elektronische Aufzeichnungssystem angeschlossen werden.




 

Fristverlängerung bis 31.03.2021 mit Bedingungen

Fast alle Bundesländer (außer Bremen) bieten für die tatsächliche Inbetriebnahme der Technischen Sicherheitseinrichtung einen zeitlichen Aufschub bis Ende März 2021 an.

Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass er die TSE fristgerecht bis spätestens 30.09.2020 in Auftrag gegeben hat.

Welche Fristen in Ihrem Bundesland gelten erfahren Sie hier: TSE Fristenregelung der Länder

FAZIT  Nur bei Bestellung der TSE bis zum 30.09.2020 ist eine Fristverlängerung zur Inbetriebnahme überhaupt möglich.





 

Wann wird die TSE beim Finanzamt registriert?

Die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme beginnt laut Nichtbeanstandungsregelung des BMF, sobald die elektronische Übermittlungsmöglichkeit besteht.

Da das BMF eine Möglichkeit zur elektronischen Registrierung schaffen will, gehen wir nach aktuellem Sachstand von einer elektronischen Kassen-Registrierung aus.

Wahrscheinlich wird es in Deutschland kein bundesweit einheitliches Portal (wie in Österreich mit "FinanzOnline") geben, so dass die Veröffentlichungen der Länder abzuwarten sind.
 
FAZIT  Die Kassensoftware von Afono® wird die Möglichkeit bieten, die Anmeldung der Kassen auf dem jeweiligen elektronischen Wege zu erledigen.





 

Wer übernimmt die Anmeldung?

Die Anmeldung beim Finanzamt kann entweder durch den Steuerpflichtigen selbst oder durch den Steuerberater erfolgen.

Die meisten Steuerpflichtigen werden ihr Steuerbüro bitten, die Anmeldung der TSE beim Finanzamt vorzunehmen.

Durch diese zusätzliche Aufgabe ist in den Steuerbüros mit erheblichen Zeitaufwänden zu rechnen.

FAZIT  Behalten Sie die Anmeldung Ihrer Kassensysteme im Auge. Bei Verstößen der Meldepflicht ist mit Bußgeldern bis zu 25.000 € zu rechnen.





 

Erhalte ich einen Kassen Meldebeleg?

Um Ihre Arbeitsabläufe zu optimieren wird die Kassensoftware von Afono® einen Kassen- Meldebeleg direkt an der Kasse ausdrucken.

Dieser Beleg enthält alle zur Anmeldung der Kasse nötigen Daten – was eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet.

Damit können die mitgeteilten Angaben auch für eigene Zwecke genutzt werden, um z.B. einen Überblick über die eingesetzten Kassen und an das Finanzamt übermittelte Daten zu erhalten.





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