CSS Group® Kassensoftware 6
GoBD Kasse
GoBD / GDPdU tritt in Kraft
Ab 01.01.2017 treten die GDPdU / GoBD Bestimmungen bezüglich der Dokumentation aller steuerrelevanten Vorgänge vollständig in Kraft, die Schonfrist endet zum 31.12.2016.Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Richtlinie umfasst mit Stichtag zum 01.01.2017 nunmehr die Dokumentation aller steuerrelevanten Vorgänge, so z.B. auch die Erfassung von Preis- und Bestandsänderungen. Die in Kraft tretenden gesetzlichen Vorgaben ab 01.01.2017 werden von der CSS Group Kassensoftware 6 erfüllt. Jüngere Versionen können kostengünstig upgedatet werden, Versionen vor 2007 sind nicht Update berechtigt.
GoBD Schnittstelle
Die CSS Group® GoBD Export Schnittstelle Version 1.0 stellt sicher, dass bei einer Steuer- Betriebsprüfung Ihre Daten immer in dem Format bereitgestellt werden das von der Finanzbehörde vorgegeben wurde.Sie können auf Knopfdruck für den Steuerprüfer eine Datenträgerüberlassung erstellen. Ein intelligenter Assistent unterstützt Sie bei diesen Vorgang - Sie wählen einfach den Zeitraum für die Prüfung aus und den Rest übernimmt der Assistent.
Darüber hinaus verfügt die CSS Group® Kassensoftware 6 auch über Funktionen für eventuelle Prüfungen direkt in Ihrem Haus, was den geforderten "mittelbaren und unmittelbaren Datenzugriff" gewährleistet.
Unmittelbarer Zugriff
Beim unmittelbaren Zugriff hat der Steuerpflichtige dem Prüfer die für den Datenzugriff erforderlichen Hilfmittel zur Verfügung zu stellen und ihn für den "Nur Lesezugriff" in das DV-System einzuweisen. Die Zugangsberechtigung muss so geschaltet sein, dass dem Prüfer dieser Zugriff auf alle auszeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten eingeräumt wird.Sie umfasst die im DV-System genutzten Auswertungsmöglichkeiten (z.B. Filtern, Sortieren, Konsolidieren) für Prüfungszwecke, (z.B. in Revisionstools, Standardsoftware, Backofficeprodukten). In Abhängigkeit vom konkreten Sachverhalt kann auch eine vom Steuerpflichtigen nicht genutzte, aber im DV-System vorhandene Auswertungsmöglichkeit verlangt werden.
Mittelbarer Zugriff
Beim mittelbaren Zugriff gehört zur Mithilfe des Steuerpflichtigen der "Nur-Lesezugriff" neben der Zurverfügungstellung von Hard- und Software die Unterstützung durch mit dem DV-System vertraute Personen.
Datenträgerüberlassung
Wenn eine Datenträgerüberlassung erstellt wird, muss diese ohne fremde Hilfsmittel, oder Umformatierung in einem Zug in das System der Finanzbehörde importiert werden können. Die Finanzbehörde setzt zur Prüfung IDEA 10 ein und es wurde dazu ein einheitlicher Importstandard der Finanzbehörde und der Audicon GmbH definiert. Die CSS Group® Kassensoftware unterstützt diesen Standard, so dass die gelieferten Daten einer Datenträgerüberlassung in die Systeme der Finanzbehörde eingelesen werden können.TIPP Neue Funktionen
Zusätzlich zur GoBD-Unterstützung erwarten Sie in der Kassensoftware 6 viele neue Funktionen wie Preisaktionen zu ganzen Warengruppen, noch leichtere Inventuren durch Integration ins Programm, Warnbild bei nicht angelegten Artikeln, Unterstützung aller Windows 10 Touchmonitore, einfache Belegsuche, Lagerprotokoll, Version Ultimate mit Zusatzmodulen u.v.m.Weitere Informationen
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