Hilfe ich habe eine Kassennachschau
Was muss ich wissen
- Das Finanzamt muss die Kassen-Nachschau nicht ankündigen.
- Der Finanzbeamte hat das Recht sich in den Verkaufsräumen umsehen.
- Der Finanzbeamte hat das Recht die Kasse zu sichten.
- Der Finanzbeamte darf als Kunde getarnt Testeinkäufe durchführen.
- Der Finanzbeamte muss sich erst als Prüfer ausweisen wenn er mit der Prüfung beginnen will.
Was kann der Finanzbeamte verlangen
- Buchungsdaten in einem für das Finanzamt auswertbaren Format, z.B. Datenträgerüberlassung (zu finden in der Kassensoftware, siehe Bild unten)
- Systemprotokoll / Programmierprotokoll (zu finden in der Kasensoftware, siehe Bild unten)
- Bedienungsanleitung und Programmieranleitung des Kassensystems (zu finden im Handbuch)
- Verfahrensdokumentation und Kassensystem Zertifikat
- Arbeitsanweisungen an das Personal zum Umgang mit der Kasse, die von Ihnen ausgegeben wurden (die Arbeitsanweisungen müssen vom Personal unterschrieben sein)