Was sind E-Rechnungen überhaupt?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist ein digital ausgestelltes und empfangenes Rechnungsformat, das strukturiert und maschinenlesbar ist. 


Termine und Fristen: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Nutzung von E-Rechnungen für B2B-Transaktionen zwischen Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Die Ausnahmeregelung zur Erzeugung von E-Rechnungen gilt bis 31.12.2026.


Hintergrund: Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland wurde mit dem "Wachstumschancengesetz" vom 27. März 2024 (BGBl I 2024 Nr. 108) gesetzlich verankert. Damit schließt Deutschland zu anderen EU-Staaten und Drittländern auf, in denen die elektronische Rechnung bereits als Standard für geschäftliche Abrechnungen eingeführt ist. Ein weiterer Schritt in diesem 'Transformationsprozess' ist die geplante Einführung eines elektronischen Meldesystems für die Umsatzsteuer im Rahmen der ViDA-Initiative der Europäischen Kommission. Dieses System wird auf den Daten basieren, die durch die E-Rechnung bereitgestellt werden, und soll die Transparenz und Effizienz bei der Umsatzsteuerverwaltung verbessern.

Die Einführung der E-Rechnung ist eine Vorstufe zur geplanten 'Harmonisierung' auf europäischer Ebene. Während das EU-weite Meldesystem ursprünglich bis 2028 eingeführt werden sollte, sind derzeit Verschiebungen auf 2030 oder später im Gespräch. In Deutschland wird die Umsetzung des nationalen Meldesystems voraussichtlich erst nach Abschluss der 'europäischen Lösung' erfolgen. Mit diesen Maßnahmen verfolgt Deutschland das Ziel, den 'digitalen Wandel' zu beschleunigen.


Gesetzliche Anforderungen

Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland sicherstellen, dass sie E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und revisionssicher archivieren können. Für Rechnungen, die nicht den vorgeschriebenen Standards entsprechen, gelten Übergangsregelungen bis 2027. Ab 2028 sind ausschließlich E-Rechnungen zulässig.


Tipps zur Umsetzung

    • Technische Infrastruktur: Die SDS Neo unterstützt E-Rechnungen ab Version 8.2, ggf. sollte ein Update durchgeführt werden.
    • Schulungen: Mitarbeiter müssen im Umgang mit E-Rechnungen nicht geschult werden, da sie vollautomatisiert erstellt werden.