Grundpreisangabe im stationären Einzelhandel

In der Einzelhandelslandschaft dient der Grundpreis nicht nur als Transparenzmittel für den Verbraucher, sondern auch als Orientierungshilfe, die den Vergleich verschiedener Produkte erleichtert. Die korrekte Anzeige des Grundpreises ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern kann auch das Vertrauen der Kunden in ein Unternehmen stärken. Denn der transparente Umgang mit Preisen signalisiert Ehrlichkeit und Fairness.


Die Grundpreisanlage und der darauf folgende Grundpreisdruck sind daher essenzielle Prozesse für den stationären Einzelhandel. Sie stellen sicher, dass die Preisinformationen sowohl korrekt erfasst als auch sichtbar für den Kunden präsentiert werden. Egal ob es sich um Produkte mit festen Verpackungsgrößen oder um lose Ware handelt, das richtige Anlegen und Drucken des Grundpreises ist von zentraler Bedeutung. In diesem Leitfaden werden wir uns intensiv mit der Anlage und dem Druck des Grundpreises befassen und Ihnen Schritt für Schritt zeigen, wie Sie diese Prozesse in Ihrer Software effektiv umsetzen können. Nachfolgend einige zentrale Punkte zur Grundpreisangabe für den stationären Einzelhandel:


Definition: Der Grundpreis gibt den Preis pro Mengeneinheit an, meistens pro Liter oder Kilogramm. Das bedeutet: Bei Flüssigkeiten wird der Preis pro Liter und bei festen Produkten pro Kilogramm angezeigt.


Pflicht zur Angabe: In Deutschland sind Händler gesetzlich dazu verpflichtet, neben dem Endpreis den Grundpreis von Produkten zu nennen. Dies betrifft Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen sowie Ware zum Ausschank.


Ausnahmen: Einige Produkte sind von dieser Regelung ausgenommen. Dies kann zum Beispiel Produkte betreffen, die eine sehr geringe Menge haben oder deren Preis 75 Cent nicht übersteigt.


Präsentation im Laden: Die Grundpreisangabe muss in unmittelbarer Nähe des Endpreises und in einer für den Kunden gut lesbaren Weise platziert sein.


Sanktionen: Eine fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangabe kann als Wettbewerbsverstoß gewertet werden und somit abmahnfähig sein.


Berechnung: Der Grundpreis sollte unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer und anderer Preisbestandteile ermittelt werden. Beispiel: Ein 500 ml Shampoo kostet 3,50 € im Geschäft. Der Grundpreis beträgt dann 7 € pro Liter.


Grundpreis Ausweisung: Der Grundpreis muss in Kilogramm oder Liter angeben werden und darf nur ausnahmsweise in Gramm oder ML ausgewiesen werden.


Hinweis zu speziellen Produkten: Bei Waren, die sich während der Lagerung verändern können, wie zum Beispiel Trockenfrüchte, sollte der ursprüngliche Zustand als Berechnungsbasis für den Grundpreis herangezogen werden.


ACHTUNG Für Einzelhändler in Deutschland ist es essentiell, sich mit der korrekten Angabe des Grundpreises vertraut zu machen, um gesetzeskonform zu handeln und den Verbrauchern eine transparente Preisgestaltung zu bieten.



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