Anleitung Kassen-Meldung: Außerbetriebnahme einer Kasse

Besprechen Sie mit Ihrem Steuerbüro, ob und wann eine Kassen außer Betrieb genommen werden muss. Laut Gesetzestext sollen Kassen erst dann als "außer Betrieb" gemeldet werden, wenn die Kasse den Betrieb verlassen hat. Eine vorübergehende "Einmottung" ist also genau so wenig ein Grund für eine Außerbetriebnahme wie der defekt einer Kasse. Erst wenn die Kasse das Betriebsgeländer verlässt, weil sie z.B. verschrottet wird, muss die außer Betrieb Meldung für diese Kasse erfolgen.


Um eine Außerbetriebnahme-Datei zu erzeugen, öffnen Sie die Elster Schnittstelle der SDS Neo mit Klick auf:

>> Menü > Stammdaten > Firma / Mandant Einstellungen > Elster Schnittstelle



Nun können Sie die Kassen-Meldedatei zur Mitteilung der Außerbetriebnahme beim Finanzamt wie folgt erzeugen.

Gehen Sie in der SDS Neo Elster Schnittstelle rechts oben unter 'Meldepflichtige elektronische Kassensysteme (eAS)' auf:


    1. Klicken Sie die außer Betrieb zu nehmende Kasse in der Liste unter 'Meldepflichtige elektronische Kassensysteme (eAS)' an.
    2. Klicken Sie auf 'Aktion auswählen'
    3. Klicken Sie auf 'Aufzeichnungssystem außer Betrieb nehmen'
    4. Geben Sie den Grund für die Außerbetriebnahme an und klicken Sie auf 'Speichern'.
    5. Klicken Sie auf 'Meldedatei für Elster erstellen' 


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